Petition in der parlamentarischen Beratung: S21-314 Fortbestand des Horten-Gebäudes
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Hauptpetent/in: |
Dechantsreiter, Ute |
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Ende der Mitzeichnungsfrist: |
14.05.2026 |
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Anzahl Mitzeichner: |
2239 Mitzeichner |
Wortlaut wie eingereicht:
Bremer Kaufhof: Abrissvorhaben stoppen! Planung im Bestand ermöglichen! Beteiligung stärken!
Das ehemalige Horten-/Kaufhof-Gebäude ist eines der größten in der Bremer Innenstadt.
Die Zukunft dieses Gebäudes betrifft uns alle, weil sein Schicksal die Entwicklung der Bremer Innenstadt und die Lebensqualität vieler für lange Zeit beeinflussen wird.
Für diesen Standort findet in diesem Jahr ein sogenanntes Qualifizierungsverfahren (kein klassischer Architekturwettbewerb) statt: Die Bevölkerung soll dabei über mögliche Nutzungen eines zukünftigen Gebäudes mitdiskutieren können. Doch eine wesentliche Entscheidung hat der Senat schon 2025 gefällt: Das bestehende Gebäude soll abgerissen werden. Die Abrissplanungen laufen bereits, obwohl im Senatsbeschluss auch eine mögliche Teilerhaltung erwähnt wird, wenn diese als machbar nachgewiesen wird.
Abriss trotz zweier Studien (2023, 2025) die zeigen, dass das Kaufhof-Gebäude weiter nutzbar und umbaubar ist. Ein Abriss des soliden Stahlbetonbaus ist aus statischen Gründen nicht erforderlich, sogar eine Aufstockung wäre durch vorhandene Lastreserven möglich.
Doch in den bislang veröffentlichten Unterlagen zum Qualifizierungsverfahren wird dagegen nur über Neubau gesprochen (Stand: 26.03.2026). Entwürfe zur Erhaltung des bestehenden Gebäudes werden dort nicht ausdrücklich als mögliche Wettbewerbsbeiträge genannt. Die beteiligten Planungsteams und Bürger:innen nehmen also an, dass sie nur über Neubauten nachdenken dürfen.
Der Abrissbeschluss wurde gefasst, ohne dass zuvor ein Nutzungskonzept für den Standort entwickelt wurde. Der Umfang der öffentlichen Investitionen sowie die langfristigen Auswirkungen auf die Stadtstruktur, das Klima und die soziale Funktion des Standorts scheinen nicht vollständig berücksichtigt zu werden. Bevor ein so weitreichender und unumkehrbarer Schritt, wie der vom Senat bereits beschlossene Abriss, umgesetzt wird, müssen auch im Hinblick auf den (Teil‑)Erhalt und Umbau des bestehenden Gebäudes, städtebauliche Strategien und Nutzungskonzepte sorgfältig geprüft werden.
Qualifizierungsverfahren sind genau dafür gedacht: unterschiedliche Lösungen sichtbar zu machen, um fundierte Beschlüsse fassen zu können. Um dies auszunutzen und jede Form von Ideen offen und unvoreingenommen betrachten zu können, möge die Bürgerschaft beschließen:
FORDERUNGEN
1. Dass die Abrissplanung ausgesetzt wird, bis die Ergebnisse des Qualifizierungsverfahrens feststehen.
2. Dass die Planungsteams ausdrücklich die Möglichkeit erhalten, entweder einen (Teil-)Erhalt/Umnutzung des bestehenden Gebäudes oder einen Neubau zu entwickeln.
3. Dass eine ehrliche, realistische, an die lokalen und regionalen Rahmenbedingungen angepasste Lebenszyklusanalyse (LCA) verpflichtend zur Wettbewerbs-Abgabeleistung zählt, inklusive der beim mechanischen Abriss entstehenden CO2-Emissionen durch zusätzliche Logistik, Transporte, Maschineneinsatz und Entsorgung der Materialien (nach Modul C).
4. Dass zukünftige gesellschaftliche Schadenskosten durch Treibhausgase aus Abriss und Errichtung mit 880,-€/t CO2-Äquivalent (nach Umweltbundesamt) bepreist und den Errichtungskosten hinzugerechnet werden müssen.
5. Dass die negativen Effekte der Baumaßnahmen und eines (Teil-)Abrisses auf das Umfeld (z. B. Lärm- und Staubemissionen, Stauzeiten, Umsatzeinbußen) aufgezeigt und in die Jury-Bewertung einbezogen werden.
6. Dass die Bremer:innen zuvor aktiv und transparent über alle Folgen der Baumaßnahmen und eines (Teil-)Abrisses sowie über Auswirkungen und Umweltwirkungen (z. B. Kostenrahmen, Zeithorizont, Emissionen usw.) informiert werden.
7. Dass die Teilnahme an den Workshops des Beteiligungsverfahrens für alle interessierten Bürger:innen sowie sozialen und politischen Interessenvertreter:innen ermöglicht wird — über die bestehende begrenzte Teilnehmendenzahl hinaus.
HINTERGRUND
Bauintensität und Auswirkungen auf die Innenstadt
Ein Abriss verursacht massive Aufwände und Baustellenbelastungen (Lkw-Verkehr, Lärm, Staub) und beeinträchtigt über lange Zeit die Innenstadt. Wird im Bestand umgebaut, sind die Bauzeit und die Belastung durch die Baustelle in der Regel um einiges verträglicher und kürzer.
Finanzielle Risiken
Der Abriss des bereits für 37 Mio. € gekauften Gebäudes ist komplex und verursacht weitere Kosten für den Rückbau und den kompletten Neubau.
Klima und Ressourcen
Abriss vernichtet gebundene Ressourcen und „graue Energie“. Erhaltung und Umnutzung schonen dagegen den Ressourcen- und Materialeinsatz. Eine lichtdurchflutete, energetische Fassadensanierung und erneuerbare Wärmeversorgung sind für den CO2-neutralen Betrieb umsetzbar.
Architektonische und städtebauliche Qualität
Das Gebäude ist sehr durchdacht gebaut. Es kann durch kreativen Umbau sein äußeres Erscheinungsbild und seine neuen Nutzungen stark verändern und dennoch ein Stück städtische Identität bewahren. Ein aktuelles Beispiel sind die Planungen für die Umgestaltung des ehemaligen Kaufhof-Gebäudes in Hannover.
Nachhaltigkeit und Gemeinwohl
Nachhaltigkeit heißt maßvoll haushalten. Nur so werden auch soziale und ökologische Aspekte gleichwertig zu den wirtschaftlichen berücksichtigt.
Zentrale Bauprojekte beeinflussen die Aufenthaltsqualität maßgeblich und können die Identifikation der Bewohner:innen mit ihrer Stadt stärken. Daher sollten städtebauliche Veränderungen nur unter einem hohen Maß an aktiver Beteiligung von Bürger:innen, lokalen Akteur:innen und potenziellen Nutzer:innen entschieden werden.
Vertrauen und Mitbestimmung
Ohne frühzeitige und ergebnisoffene Bürgerbeteiligung leidet die Legitimität von Entscheidungen, hingegen stärkt echte Mitbestimmung das Vertrauen und die demokratische Teilhabe.
Kritik an der Entscheidungsgrundlage für den Abriss
Der Abrissbeschluss stützt sich auf eine Machbarkeitsstudie (2025) ohne Betrachtung von alternativen Nutzungskonzepten, mit fehlender Transparenz und Tiefe der (Bilanzierungs-)Berechnungen, der Kostenannahmen und der Bewertung der Kriterien. Der Senatsbeschluss besitzt daher keine belastbare Entscheidungsgrundlage.
Kritik am Planungsverfahren
Sechs eingeladene Planungsteams entwickeln Wettbewerbsbeiträge, die Gewinner werden von einer Fachjury ausgewählt. Die Beteiligung der Öffentlichkeit ist auf eine begrenzte Personenanzahl limitiert, wodurch der Einfluss der Bevölkerung auf die Diskussion eingeschränkt ist. Damit handelt es sich vorrangig um ein Qualifizierungsverfahren mit begrenzten Beteiligungselementen und nicht um eine stadtweite Debatte über die Zukunft des Ortes.
FAZIT
Das Horten-/Kaufhof-Gebäude existiert noch, bis die Bagger anrollen. Politische Entscheidungen können geändert werden. Das geplante Qualifizierungsverfahren bietet die Chance, unterschiedliche Lösungen für diesen wichtigen Ort der Innenstadt sichtbar zu machen und zu vergleichen. Diese Chance sollte genutzt werden, bevor eine unumkehrbare Entscheidung umgesetzt und das — gerade einmal 54 Jahre alte — Gebäude vorschnell abgerissen wird.
Ute Dechantsreiter
Architektin und Expertin für nachhaltiges Bauen
Weitere Informationen und Erläuterungen finden Sie unter:
(admin: link gelöscht)
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