Häufig gestellte Fragen
- Was ist eine Einzelpetition?
- Was ist eine öffentliche Petition?
- Was bedeutet Mitzeichnung?
- Was ist die Mitzeichnungsfrist?
- Wie kann ich eine Petition einreichen?
- Wann wird eine öffentliche Petition abgelehnt?
- Kann man eine Petition per E-Mail einreichen?
- Was ist aus dem Diskussionsforum geworden?
- Was bedeutet parlamentarische Beratung?
- Wann ist meine öffentliche Petition sichtbar?
- Wann und wo finde ich die Begründung?
- Können andere Benutzerinnen und Benutzer meine persönlichen Daten sehen?
Was ist eine Einzelpetition?
Mit einer Einzelpetition können Sie individuelle Bitten oder Beschwerden - aber
auch solche von allgemeinem Interesse - für sich selbst oder einen anderen
vortragen.
Was ist eine öffentliche Petition?
Bitten oder Beschwerden, die von allgemeinem Interesse sind, können als
öffentliche Petition eingereicht werden. Sie werden entsprechend der
Vorschriften des Petitionsgesetzes und der Verfahrensordnung des
Petitionsausschusses nach ihrer Zulassung im Internet veröffentlicht und können
dort mitgezeichnet. Auch wenn eine Petition nicht
veröffentlicht wird, erfolgt eine inhaltliche Bearbeitung entsprechend den
allgemeinen Verfahrensgrundsätzen des Petitionsausschusses.
Was bedeutet Mitzeichnung?
Mitzeichnung ist die Unterstützung einer Petition durch Dritte in Form eines
Eintrags in die Mitzeichnungsliste.
Was ist die Mitzeichnungsfrist?
Die Mitzeichnungsfrist ist der Zeitraum, in dem eine Petition mitgezeichnet
werden kann. Sie beträgt für öffentliche Petitionen im Internet einheitlich
sechs Wochen.
Wie kann ich eine Petition einreichen?
Einzelpetitionen können per E-Mail, per Post, per Fax oder online
(über diese Website) eingereicht werden. Erfolgt die Übermittlung der Petition
auf dem Postweg oder per Fax, ist eine handschriftliche Unterzeichnung
erforderlich.
Wann wird eine öffentliche Petition abgelehnt?
Die Hauptgründe für die Ablehnung sind bereits laufende oder abgeschlossene
sachgleiche Petitionsverfahren, persönliche Bitten oder Beschwerden oder solche,
die so speziell sind, dass eine öffentliche Diskussion nicht zu erwarten ist.
Ferner können auch unsachliche oder beleidigende Formulierungen im Text der
Petition einer Veröffentlichung entgegenstehen.
Kann man eine Petition per E-Mail einreichen?
Ja, man kann eine Petition auch per E-Mail einreichen. Sie muss den Namen und die vollständige Adresse der einreichenden Person enthalten. Außerdem muss die E-Mail-Adresse für den weiteren Kontakt angegeben werden.
Wozu dient das Diskussionsforum?
Das Diskussionsforum wird aktuell überarbeitet.
Was bedeutet parlamentarische Beratung?
Hiermit ist der Zeitraum Ende der Mitzeichnungsphase bis zur
Entscheidung durch die Bremische Bürgerschaft gemeint. In dieser Zeit werden zum
Beispiel. Stellungnahmen des Senats eingeholt, um ein Anliegen vernünftig
bewerten zu können.
Bevor sich der Ausschuss als Ganzes mit einer Petition befasst, muss eine
begründete Beschlussempfehlung erarbeitet werden, die von den sogenannten
Berichterstatterinnen und Berichterstattern „vorgeprüft“ wird. Den Abschluss der
parlamentarischen Prüfung bildet die Beschlussfassung im Plenum der Bremischen
Bürgerschaft.
Wann ist meine öffentliche Petition sichtbar?
Nach Einreichen der öffentlichen Petition wird diese geprüft. Dieses Verfahren
dauert in der Regel wenige Tage. Nach positiver Prüfung wird Ihre Petition
dann automatisch in der Rubrik "Petitionen in der Mitzeichnung" veröffentlicht.
Wann und wo finde ich die Begründung?
Nach Abschluss des Verfahrens wird die Entscheidung über die Petition
veröffentlicht. Sobald Ihre Petition in der Rubrik "abgeschlossene Petitionen"
gelistet wird, können Sie durch einen Klick auf "Abschlussbericht“ die
Begründung als PDF-Datei aufrufen.
Können andere Benutzerinnen und Benutzer meine persönlichen Daten sehen?
Ihre persönlichen Daten sind für andere Benutzerinnen und Benutzer nicht
zugänglich. Wenn Sie eine Petition einreichen, ist lediglich Ihr Vor- und
Nachname sichtbar.