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Petition mitzeichnen

Ich möchte folgende Petition mitzeichnen:

S 20/158 - Beschwerde über die Vereinbarung zur Ausleihe digitaler Endgeräte
Korrektur des Übergabevertrages für Lehrmittel: Vereinbarung zur Ausleihe von digitalen Endgeräten Die Bremische Bürgerschaft möge beschließen, dass Schreiben dieser Art von einer unabhängigen Stelle zumindest grundsätzlich einmal überprüft werden. Zur Einführung der iPads / Tablets wurde den Eltern ein Schreiben zugesandt, auf welchem sie etwas bestätigen sollen und visionär wissen müssen, obwohl die Endgeräte laut Schulleitung grundsätzlich in der Schule zu verbleiben haben: „§ 5 Mangelfreie Übergabe Die / der Schüler*in (bzw. die Erziehungsberechtigten bei Nichtvollendung des 18. Lebensjahres) bestätigt mit ihrer / seiner Unterschrift unter dieser Vereinbarung, dass sie / er das Endgerät in funktionsfähigem und mangelfreiem Zustand erhalten hat.“ Im üblichen Geschäftsgebaren taucht eine solche Vorgreifende Festlegung eigentlich nur bei Anwälten auf, diese fordern für die Vertretung eines Schadens wie bspw. ein Kratzer im Autolack zusätzlich die Bestätigung, dass sie den Arbeitsplatz kündigen, die Scheidung einreichen und das Betreuungsgericht informieren dürfen; es reicht doch, wenn ein Fachbereich sich auf solche Art lächerlich macht.


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